tetra-se hat geschrieben:uuh.. auf der rechten seite hab ich die angstreifen endlich weg!
weiss jemand was fuer konsequenzen in der ch das fahren ohne lernfahrausweis hat??
SVG Art. 95 Fahren ohne Führerausweis oder trotz Entzug.
1 Wer ohne den erforderlichen Führerausweis ein Motorfahrzeug führt,
wer die mit dem Ausweis im Einzelfall verbundenen Beschränkungen oder Auflagen missachtet,
wer ein Motorfahrzeug einem Führer überlässt, von dem er weiss oder bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit wissen kann, dass er den erforderlichen Ausweis nicht hat,
wer ohne Lernfahrausweis oder ohne die vorgeschriebene Begleitung Lernfahrten ausführt,
wer bei einer Lernfahrt die Aufgabe des Begleiters übernimmt, ohne die Voraussetzungen zu erfüllen,
wer ohne Fahrlehrerausweis berufsmässig Fahrunterricht erteilt,
wird mit Haft oder mit Busse bestraft.
Quelle: http://www.smfv.ch/Lernfahrten.html